Mit Wirkung zum 01.09.2027 ist sind mit dem Dritten Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung 2018 und weiterer Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen weitereichende Änderungen der Landesbauordnung in Kraft getreten. Die Landtagsdrucksache 18/17474 vom 20.01.2026 wurde per Änderungsantrag aus der Landtagsdrucksache 18/20504 inhaltlich angepasst und sodann am 21. Juli 2026 im Landtag beschlossen. Der Verkündung erfolgte im Gesetz- Verordnungsblatt (Ausgabe GV. NRW. 2026 Nr. 22; S. 537) am 31.07.2026.
Am 17.08.2026 wurde im Ministerialblatt (Ausgabe 2026 Nr. 220) der Runderlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung (Az. 612-53.06.06.01) vom 12. August 2026 veröffentlicht, in dem die Verwaltungsvorschrift zur Verordnung über bautechnische Prüfungen geändert und damit die Bauantragsformulare mit Wirkung zum 01. September 2026 an die Änderungen der Landesbauordnung angepasst wurden.